Die Hammer-, Krallen-, Klauen- und Malletzehen

Hier unterscheiden wir verschiedene Formen der Kleinzehenveränderungen die mit mehr oder weniger stark ausgeprägten Bewegungseinschränkungen und Einsteifungen in den einzelnen Gelenken der Kleinzehen einhergehen.

 

Bei der Malletzehe besteht eine Beugefehlstellung im Endgelenk des Zehs, die zu schmerzhaften Druckstellen, Schwielen oder auch chronischen Wunden an der Zehenkuppe führt. Die Fehlstellung kann dabei noch reversibel sein oder kontrakt. Das heißt, man kann den Zeh mit der Hand noch gerade „biegen“ oder der Zeh ist in dieser Stellung schon versteift.

Für die Behandlung dieser Fehlstellung ist genau das entscheidend. Bei der noch reversiblen Fehlstellung können anfangs ggf. noch zügelnde Bandagen oder sog. Orthesen helfen, später kann eine in minimalinvasiver Technik durchgeführte Durchtrennung der langen Beugesehne den Zeh wieder in die Normalstellung bringen.

Erst bei schon eingetretener Einsteifung ist eine Gelenkoperation notwendig. Hierbei wird das Gelenk entfernt und das Endglied mit dem Mittelglied des Zehs in korrigierter Stellung verbunden. Die Beweglichkeit im Grundgelenk und Mittelgelenk bleibt dabei erhalten, so dass die Versteifung des Endgelenks nicht wahrgenommen wird.

 

Bei der Hammerzehe besteht eine Beugung im Mittelgelenk mit einer Überstreckung im Grundgelenk, so dass es zu einem Druckproblem im Bereich der rückseitigen Mittelgelenks kommt. Gleichzeitig drückt die Zehenkuppe auf den Boden, was ebenfalls zu Schmerzen führt. Im wahrsten Sinne des Wortes drückt der Schuh.

Bei der Krallenzehe besteht zusätzlich eine Beugefehlstellung im Endgelenk, die zu einer zusätzlichen Schmerzhaftigkeit der Zehenkuppe führt.

Die Klauenzehe unterscheidet sich nur insofern, dass hier die Zehe den Bodenkontakt vollständig verloren hat und klauenförmig nach oben steht. Auch hier kommt es v.a. Zu Problemen in den Schuhen. Außerdem können noch Probleme am Fußballen hinzukommen, weil das Mittelfußköpfchen über den Druck in den Schuhen nach unten gedrückt wird.

Alle drei Fehlstellungen treten häufig als Folge begleitender Veränderungen, v.a. des Hallux valgus auf. Deshalb gilt es zunächst, die Ursache zu klären und ggf. zu beheben. Auch hier ist die Frage entscheidend, ob der Zeh durch Druck noch in eine gerade Stellung gebracht werden kann oder ob er schon in der Fehlstellung eingesteift ist. Im ersten Fall kann analog zur Klauenzehe ggf. die Anwendung von zügelnden Bandagen oder Orthesen Linderung bringen. In fortgeschrittenen Fällen ist auch ein reiner Sehneneingriff, z.B. die Verlängerung der Strecksehne oder eine Umlenkung der Beugesehne möglich.

 

Operative Therapie

Versteifung im Mittel – und /oder Endgelenk:

Ist jedoch bereits eine Einsteifung eingetreten, kann nur noch die Operation helfen. Die Fehlstellung in Mittel- und / oder Endgelenk kann auch hier nur durch eine Versteifung in korrigierter Stellung behoben werden. Auch hier wird der Zeh durch einen einliegenden Draht bis zur knöchernen Ausheilung fixiert. Der Draht wird nach 4 – 6 Wochen ambulant entfernt. Manchmal muss zusätzlich noch eine Verlängerung der durch die Fehlstellung verkürzten Strecksehnen erfolgen. Hin und wieder ist zusätzlich noch eine geringe Verkürzung des Mittelfußknochens notwendig (s. unter Metatarsalgie). Eine Korrektur der Kleinzehen kann ggf. auch minimalinvasiv durch kleinste Zugänge durchgeführt werden. Die Nachbehandlung erfordert dann eine konsequente und fachkundige Zügelung der Zehe.

Praxisklinik mit ambulantem OP-Zentrum