Berufspolitik

Als Mitglied des ANC (Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen) und des GNC (Genossenschaft Niedergelassener Chirurgen) Nordrhein versuche ich die die Situation meiner Berufsgruppe in unserem heutigen Gesundheitssystems mit zu gestalten. 

Es geht dabei selbstverständlich um die eigenen, aber auch wesentlich um Ihre Interessen. 

Sollte es der Politik gelingen, unsere Berufsgruppe zu verdrängen, wird sich Ihre qualifizierte fachärztliche Versorgung deutlich verschlechtern. Weitere Leistungen werden aus der Ambulanten in die Stationäre Versorgung verschoben.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich über aktuelle Berufspolitische Themen zu informieren.


14.08.2023

 BMG mutiert zur Unterabteilung des GKV-Spitzenverbandes

Berlin, 11. August 2023 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Einflussnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf die begonnenen Honorarverhandlungen in der ärztlichen Versorgung!

Mitten in den beginnenden Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung über die Anpassung des Orientierungspunktwertes aufgrund der Inflation und der Mengenentwicklung, prescht das BMG mit einem Papier an die Presse voran und bezichtigt die Ärzteschaft der Verbreitung von Unwahrheiten. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die „Tarifautonomie“ der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier allenfalls eine Rechts-, aber keinesfalls die Fachaufsicht. Es verstößt zudem mit diesem Vorgehen gegen seine staatliche Neutralitätspflicht.

An dieser Stelle offenbart sich, was viele bereits seit der Neubesetzung des Personaltableaus im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit ehemaligen Mitarbeitern des GKV-Spitzenverbandes ahnen: Bundesgesundheitsminister Lauterbach betont zwar immer wieder, dass er sich von sogenannten „Lobbyisten“ nicht beeinflussen lassen will, das muss er aber auch nicht, denn die „genehmen Lobbyisten“ sitzen ja bereits im eigenen Haus.

Die Personalpolitik im BMG ist ein Fall für das Lobbyregister, welches die Ampelkoalition jüngst beschlossen hatte. Ein Eintrag des GKV-Spitzenverbandes im Lobbyregister ist indes nicht zu finden, privilegiert doch das Lobbyregistergesetz Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem sie beim Lobbyregister außer Betracht gelassen werden. Wie praktisch!

Dass die deutsche Ärzteschaft sich bereits seit Monaten im Protestmodus befindet, kann Niemanden verwundern. Kontinuierliche Übergriffe seitens der Politik in die Selbstverwaltung, ihr Versinken im regulatorischen Klein-Klein, anstatt die strukturellen Probleme zu lösen und die fortlaufende Aberkennung der Leistungen der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sorgen für ein unterirdisches Stimmungsbild. Frustration und Kapitulation sind groß. Das deutsche Gesundheitssystem blutet an allen Ecken und Enden aus und ist in fünf Jahren am Ende, wenn die derzeitige Gesundheitspolitik von Bundesminister Lauterbach so fortgeführt wird. Wer wissen möchte, wie das aussieht, braucht derzeit nur einen Blick nach England zu werfen.

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www.spifa.de
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) ist ein Dachverband fachärztlicher Berufsverbände. Das Ziel des SpiFa ist die Darstellung der übergeordneten Interessen der Fachärzte in Praxis und Klinik sowie deren politische Durchsetzung auf Bundes- und auch auf Landesebene.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) setzt sich für die berufspolitischen Interessen der niedergelassenen und in der Klinik tätigen Fachärzte ein.

www.sanakey.de

Die Sanakey GmbH ist Trägerin des gesellschafts- und gesundheitspolitischen Think-Tanks des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

www.difa-vf.de
Das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung GmbH (DIFA) ist eine 2015 gegründete 100-prozentige Tochter der Sanakey GmbH. Das DIFA-Institut versteht sich als Vorreiter für eine ärztlich getriebene Versorgungsforschung in Klinik und Praxis, bei der die Hoheit über die Verwendung der Daten bei den Fachärzten und freien Verbänden selbst liegt. Ziel ist eine fächerübergreifende Anbindung an die Versorgungsforschung mit der Möglichkeit, Fragen datenbasiert beantworten zu können.

Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Herausgeber (V.i.S.d.P.):        Dr. med. Dirk Heinrich, Dr. med. Helmut Weinhart                                                                  
                                              Dr. med. Christian Albring, Dr. med. Norbert Smetak,
                                               Jörg Karst

Hauptgeschäftsführer:           Robert Schneider

Pressekontakt:                       Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V.
                                                Oliver P. Spinedi
                                                Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin
                                     




07.06.2023


Petition

 

an den Deutschen Bundestag

Rettet die ambulante medizinische Versorgung

Wir fordern vom Bundestag

 

zur Sicherung und Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung

 

-  eine adäquate Finanzierung der niedergelassenen Haus- und

  Facharztpraxen

 

-  Abschaffung der Budgetierung, stattdessen Vergütung der erbrachten

  Leistungen, um die Patienten wieder wirklich versorgen zu können

 

- den Abbau unnötiger Bürokratie und eine arzt- und patienten-

  freundliche Digitalisierung

Bitte unterzeichnen Sie die Petition

Sie gelangen zur Petition:

Entweder durch Kopieren des Links in den Internetbrowser:  https://chng.it/c6hGjHdr

Oder durch Eingeben in die „Suchen-Zeile“ des Browsers: „Chance.org“ 

und dann bei change.org unter Suchen eingeben: Rettet die ambulante medizinische Versorgung

Oder durch den QR-Code:

 

 

Ihr Petitions-Team der Tübinger Ärzte:

Ruth Mayer, Eva Neunhoeffer, Florian Sell, Willibald Hobmair

 

 

03.05.2023

BNC fordert breiten Leistungskatalog:

„Schluss mit der Protektion von Klinikkonzernen!“Ob die politisch gewollte Ambulantisierung gelingt, hängt entscheidend vom Umfang der in §115fdefinierten Operationsleistungen ab. Während andere Akteure davor warnen, die Systematik derHybrid-DRG „zu überfrachten“, sieht der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) einenumfassenden Katalog als Voraussetzung für den Erhalt der wohnortnahen chirurgischen Versorgungund den Ausbau der chirurgischen Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich.Hamburg. Nachdem die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband, der DeutschenKrankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Einführungsektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V gescheitert sind, richten sich nun alle Augen auf dasBundesgesundheitsministerium (BMG). Es kann nun per Ersatzvornahme einen Katalog bislangüberwiegend stationär durchgeführter Leistungen definieren, die künftig ambulant erbracht werden sollenund einen Mischpreis aus stationären Fallpauschalen (DRG) und ambulanter EBM-Vergütung hierfürfestlegen. Dieser Katalog sollte nach Auffassung des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC)möglichst breit aufgestellt sein. Auf diese Weise würde er dazu beitragen, die wohnortnahe Versorgungvon Patientinnen und Patienten zu verbessern. Denn sämtliche Leistungen könnten entweder von Klinikenin ihrem jeweiligen Setting oder durch niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie MedizinischeVersorgungszentren (MVZ) erbracht werden. „Gemeinsam kann man dann gezielt lokale Strukturenentwickeln, die die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten ermöglichen“, schlägtHenniger vor und betont: „Dann erfolgt der Wettbewerb über die Qualität und zum Wohle derPatientinnen und Patienten.“Ein breiter Leistungskatalog nach §115f SGB V, wie die KBV ihn bereits an das BMG übermittelt hat,könnte auch dabei helfen, den dramatischen Personalmangel in Kliniken und Praxen zu lindern. „Aktuellgibt es einfach nicht mehr genügend Personal, um Patientinnen und Patienten in den Kliniken umfassendoperativ zu versorgen und zugleich die Ausbildung des chirurgischen Nachwuchses sicherzustellen – miteinem klaren Fokus auf ambulanter Chirurgie“, berichtete der BNC-Vorsitzende. Schließlich wird bereitsheute ein großer Teil der chirurgischen Eingriffe in ambulanten OP-Zentren durchgeführt. „Und zwar vongestandenen Fachärztinnen und Fachärzten, die während ihrer Klinikzeit bewiesen haben, dass sie denNachwuchs ausbilden können“, meint Henniger. Diese Erfahrung und Kompetenz können sie in derNiederlassung allerdings nur sehr eingeschränkt nutzen, da die Weiterbildungsförderung im ambulantenBereich begrenzt ist: „Die entsprechende Förderung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist regionalunterschiedlich und nirgends auskömmlich, weiß der BNC-Vorsitzende. Unter alledem leidet die Qualitätder Weiterbildung gerade in den operativen Fachrichtungen massiv: „Teile der Kompetenzen können imKrankenhaus im Grunde nicht vermittelt werden und werden somit eher bescheinigt als erlangt.“„Die Forderung, den Leistungskatalog nach §115f SGB V in der Anfangsphase eher klein zu halten, sehenwir als ungerechtfertigte Protektion von Klinikkonzernen und deren Teilhabern auf dem Rücken derniedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen – und auch deren Patientinnen und Patienten“, kritisiert derBNC-Vorsitzende. Für den BNC rechtfertigt eine neue Form der Abrechnung nicht eine solche drastischeZurückhaltung: „Eine Weiterentwicklung und Beseitigung von Unschärfen im Leistungskatalog kannschließlich auch im weiteren Verlauf erfolgen“, meint Henniger und warnt: „Sowohl die Weiterbildung alsauch die Versorgung werden durch eine weitere Verzögerung der breiten Einführung von Fallpauschalenim §115f SGB V weiter leiden.“Über den BNC:Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, derenInteressen er durch einen Bundesvorstand sowie 22 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiertsich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulantenchirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu aufBundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.Kontakt zum BNC:Rosemarie Plassmann, BNC-Geschäftsstelle04532 26875-60, info@bncev.dewww.bncev.de

 


15.03.2023

Gesundheitsminister Lauterbach als oberster Lobbyist der Krankenhauseigentümer?

 Berlin, 14. März 2023 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zu den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers, Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 13. März 2023

„Prof. Lauterbach hat auf dem Krankenhausgipfel im Gleichschritt mit dem Vorstandsvorsitzenden der DKG, Herrn Dr. Gaß, sich wie ein Lobbyist der Krankenhäuser, für eine vollumfängliche Ambulantisierung fachärztlicher Leistungen in Deutschland am Krankenhaus ausgesprochen. Dies ist eine volle Breitseite gegen die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte. Sie sollen zu Gunsten des letzten, maroden und unwirtschaftlichen Kreiskrankenhauses weichen. Damit entfiele nicht nur der dringend notwendige Wettbewerb um Qualität, sondern auch die Effizienz der Patientenversorgung. Ob Patientinnen und Patienten sich mangels entsprechender Fachkräfte auf den Fluren der Krankenhäuser stapeln anstatt zur Fachärztin oder dem Facharzt um die Ecke zu gehen, ist scheinbar völlig egal. Anstatt auf Kooperation und die Verzahnung der bisher getrennten Sektoren zu setzen, bevorzugt der Minister einseitig einen Sektor zulasten des Anderen. Jedem muss klar sein, dass in einem solchen Falle auch sämtliche Nachbehandlungen nach ambulanten Operationen dann im Krankenhaus stattfinden müssen. Wie das finanziell, personell und räumlich dargestellt werden soll, bleibt völlig rätselhaft. Mit dieser Art unausgegorener Ideen kann man nicht das gesamte Gesundheitswesen verunsichern. Das ist völlig verantwortungslos. Im Übrigen bliebe damit das Potenzial, die Expertise und die Effizienz der ambulanten Versorgung durch niedergelassene fachärztliche Kolleginnen und Kollegen völlig ungenutzt. Große Veränderungen im Gesundheitswesen gelingen sowieso nur im Konsens!“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat vor Kurzem gefordert, die Überwindung der Schnittstelle an der Grenze der ambulant-stationären Versorgungsebene z.B. mit Hilfe des neu geschaffenen Paragrafen 115f SGB V – spezielle sektorengleiche Vergütung zu gestalten. Dafür ist die Kopplung des § 115f SGB V an den Leistungskatalog nach § 115b SGB V zu kurz gesprungen. Die Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sehen hier noch gesetzlichen Anpassungsbedarf, um die Chancen der Ambulantisierung im Sinne der Patientinnen und Patienten erfolgreich zu nutzen.

 

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Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) ist ein Dachverband fachärztlicher Berufsverbände. Das Ziel des SpiFa ist die Darstellung der übergeordneten Interessen der Fachärzte in Praxis und Klinik sowie deren politische Durchsetzung auf Bundes- und auch auf Landesebene.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) setzt sich für die berufspolitischen Interessen der niedergelassenen und in der Klinik tätigen Fachärzte ein.

Die Sanakey GmbH ist Trägerin des gesellschafts- und gesundheitspolitischen Think-Tanks des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).


Das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung GmbH (DIFA) ist eine 2015 gegründete 100-prozentige Tochter der Sanakey GmbH. Das DIFA-Institut versteht sich als Vorreiter für eine ärztlich getriebene Versorgungsforschung in Klinik und Praxis, bei der die Hoheit über die Verwendung der Daten bei den Fachärzten und freien Verbänden selbst liegt. Ziel ist eine fächerübergreifende Anbindung an die Versorgungsforschung mit der Möglichkeit, Fragen datenbasiert beantworten zu können.

Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Herausgeber (V.i.S.d.P.):      Dr. med. Dirk Heinrich, Dr. med. Helmut Weinhart, Dr. med. Christian Albring, Dr. med. Norbert Smetak,
                                                Jörg Karst

Hauptgeschäftsführer:            Robert Schneider

Pressekontakt:                        presse@spifa.de
                                               SpiFa e.V., Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin

 

 


01.11.2022

Passion Chirurgie

 

Ambulantes Operieren in der Handchirurgie aus der Sicht eines niedergelassenen Chirurgen

von Karsten Becker

 

 

 



30. Juni 2022

Ein Zeichen der Missachtung der Ärzteschaft und ihrer Leistungen

Nicht die Arbeit der Facharztpraxen für ihre Patientinnen und Patienten treibt die Kosten im Gesundheitswesen in die Höhe, sondern das ständige Hin und Her der Politik, meint der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) mit Blick auf die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Behandlung neuer Patientinnen und Patienten wieder der Budgetierung zu unterwerfen.

Hamburg. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) reagiert mit Befremden auf die jüngste Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), bei der dieser angekündigt hat, Teile des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) von 2019 wieder rückgängig zu machen. Seinerzeit hatte Lauterbachs Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) vertragsärztliche Praxen zur Vorhaltung offener Sprechstunden verpflichtet und im Gegenzug die Behandlung neuer Patientinnen und Patienten entbudgetiert. „Nun sollen diese Leistungen wieder ins Budget fallen, was de facto einer Honorarkürzung für Fachärztinnen und Fachärzte entspricht!“, kritisiert der BNC-Vorsitzende Jan Henniger, „eine der wenigen
sinnvollen Ideen von Herr Spahn soll damit wieder abgewickelt werden.“
Henniger erinnerte daran, dass das TSVG seinerzeit gegen den Willen der Ärzteschaft eingeführt wurde und erhebliche Umstellungen in der Praxisorganisation erforderlich gemacht hat. „Dass wir all dies nun wieder rückgängig machen müssen, ist ein weiteres Zeichen der Missachtung der Ärzteschaft und ihrer Leistung für die Gesellschaft.

Der BNC-Vorsitzende erinnerte daran, dass Chirurgen täglich neue Patientinnen und Patienten haben, deren Bedürfnisse man individuell besprechen muss: „Das dauert länger als ein Rezept auszustellen!“ Doch nicht diese notwendige und wertvolle Arbeit treibt die Kosten im Gesundheitswesen in die Höhe, wie Henniger betont: „Es ist das ständige Hin und Her der Politik, das unser Gesundheitswesen teuer zu stehen kommt!“

Der BNC fordert, nicht an der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sparen, die als erste unter den spontan angeordneten Sparmaßnahmen leiden werden. Doch auch mittel- und langfristig befürchtet er eine schädliche Entwicklung infolge des Lauterbach’schen Vorstoßes: „Eine Politik, die so unzuverlässig und ignorant agiert wie aktuell Herr Lauterbach, trägt dazu bei, dass der ärztliche Nachwuchs das Risiko einer Niederlassung erst recht nicht mehr eingehen mag“, warnt Henniger, der die Pressekonferenz des Ministers als derart undurchdacht und planlos erlebt hat, „dass man nur den Rücktritt von Lauterbach fordern kann“. Das Gesundheitswesen funktioniert am besten, wenn alle zusammenarbeiten und von einer gemeinsamen Idee – nämlich die der Versorgung von Patientinnen und Patienten – geleitet werden.
„Dies kann mit diesem Minister nicht funktionieren. Ärztinnen und Ärzte, andere Fachberufe im Gesundheitswesen und die Bevölkerung sollten sich dies nicht länger gefallen lassen“, meint Henniger.

Über den BNC:
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

Kontakt zum BNC:
Rosemarie Plassmann, BNC-Geschäftsstelle
04532 26875-60, info@bncev.de
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10. März 2022

 

„Nun sind die Kassen am Zug.“ - SpiFa und Mitgliedsverbände legen Konzept für eine sachgerechte Vergütung der Hygienekosten vor

Berlin, 9. März 2022 – Das Thema Hygienekosten bleibt weiter auf der Tagesordnung des SpiFa. Nun legen die Verbände erstmals ein Konzept vor, mit welchem sich der tatsächlich betriebene Aufwand genau beziffern lässt, und erwarten Gehör.

Bereits im vergangenen Herbst wurde von der AG Hygiene des SpiFa im Rahmen ihrer Kampagne zum Thema Hygienekosten ein erster Meilenstein gesetzt: unter Federführung des Berufsverbands der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) wurde ein erstes Konzept zur Abgeltung des Hygieneaufwandes im EBM vorgestellt. Zwischenzeitlich haben nun weitere Verbände das Konzept für Ihre Fachrichtungen adaptiert und auf Anwendbarkeit geprüft. Im Ergebnis stehen nun für viele Fachrichtungen erstmals solide Ansätze zur Berechnung / Abgeltung des besonderen Hygieneaufwandes zur Verfügung. Dabei basiert der methodische Ansatz zur Abgeltung des Hygieneaufwands auf einer separaten Kostenstelle „Hygiene/Aufbereitung“ sowie einer Formulierung und Bewertung von Zuschlägen bzw. Teilleistungen für den kostenstellen- bzw. leistungsspezifischen, besonderen Hygieneaufwand.

Der stellvertretende Vorsitzende des SpiFa, Dr. Helmut Weinhart, hebt noch einmal die Tragweite des Themas hervor: „Ob zu Pandemiezeiten oder allgemein, ob operativ tätig oder nicht – für Fachärztinnen und Fachärzte ist Hygiene bei der Tätigkeit immer ein absolutes Muss. Wir betreiben einen immensen Aufwand zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten, unseres Praxispersonals und nicht zuletzt zu unserem eigenen. Dieser Aufwand erfordert qualifiziertes Personal, zusätzliche Arbeitszeit und den Einsatz von Arbeitsmitteln. Diese Kosten müssen auch entsprechend ersetzt werden. Das nun vorgelegte Konzept ist „löffelfertig“ und ermöglicht eine den Tatsachen entsprechende Abbildung dieses Aufwandes. Nun sind die KBV und die gesetzlichen Krankenkassen am Zug und wir erwarten eine zügige Prüfung und Bearbeitung.“

Dr. Albert Beyer, Vorsitzender des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) appelliert an die KBV und die gesetzlichen Krankenkassen, die Konzepte zügig zu prüfen und anzuwenden: „Wir erwarten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Gesetzlichen Krankenkassen eine schnelle, sachgerechte und transparente Finanzierung der speziellen Hygienekosten. Mit dem vorgelegten Konzept weisen die Fachärzte den Weg für eine adäquate und einvernehmliche Lösung dieser Aufgabe."

www.spifa.de

 


12. Januar 2022    Pressemitteilung

Coronaprämie für Praxismitarbeiter ist ein Gebot politischer Verantwortung

Zur Protestaktion der Medizinischen Fachangestellten am Brandenburger Tor am Mittwoch in Berlin, erklärt der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), Wieland Dietrich: „Wir stehen an der Seite unserer Medizinischen Fachangestellten (MFA) und ihres Verbandes. Ihre Forderungen nach mehr Wertschätzung und Anerkennung sind nur allzu berechtigt. Dazu gehört auch eine Bonuszahlung für den Corona-Mehraufwand in den Praxen. Es ist für uns Ärzte nicht nachvollziehbar, warum die Politik in Sachen Pflegebonus bisher einen Unterschied zwischen den Berufsgruppen macht und die MFA leer ausgehen.“ Das müsse sich dringend ändern. „Die MFA tarieren an den Rezeptionen der Arztpraxen seit zwei Jahren auch alle Fehler der Politik aus - angefangen von übereilten Entscheidungen zu Impfempfehlungen bis hin zu immer wieder kehrender Impfstoffknappheit und fehlender Planbarkeit der Verfügbarkeit der Covid-19-Impfstoffe“, so Dietrich. „Wenn hier nicht bald eingelenkt wird, und ein angemessener Pflegebonus gezahlt wird, laufen wir Gefahr, dass MFA endgültig aus ihrem Beruf aussteigen und junge Menschen sich von vornherein andere Ausbildungsberufe suchen. Das kann und darf sich unsere Gesellschaft nicht leisten, wenn die ambulante, wohnortnahe Versorgung mit Haus- und Facharztpraxen auch nach dem Auslaufen der Pandemie noch funktionieren soll.“ Dietrich fordert die neue Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ihre Blockadehaltung beim Pflegebonus für MFA aufzugeben.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de,
Pressekontakt: Anja Köhler, Tel.: 0173 – 34 00 316, E-Mail: presse@anjakoehler.net


08.12.2021

Verschobene Planbare Eingriffe im Krankenhaus
Niedergelassene Operateure und Anästhesisten stehen bereit!

Berlin - Niedergelassene Operateure und   Anästhesisten haben bereits in den ersten drei Wellen der Corona-Pandemie zur   Aufrechterhaltung der Patientenversorgung einen wichtigen Beitrag geleistet.   Während viele Kliniken ihr Elektivprogramm angesichts voller   Intensivstationen herunterfahren mussten und unzählige Operationen verschoben   wurden, konnten in operativ tätigen Praxen, Ambulanten Operationszentren und   Praxiskliniken Operationen durchgeführt werden, die ansonsten üblicherweise   nur stationär angeboten werden.

Wie BAO-Präsident Dr. Christian   Deindl (Kinderchirurg aus Nürnberg) und BAO-Vorstandsmitglied Dr. Raphael   Hansen (Anästhesist und Intensivmediziner aus Berlin) betonen, werden die im   Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) zusammengeschlossenen   niedergelassenen Operateure und Anästhesisten angesichts der aktuellen   vierten und einer sich androhenden fünften Welle ihr Engagement noch   verstärken. Auch der Leiter des Referats für ambulante und vertragsärztliche   Anästhesie im Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), der Berliner   Anästhesist Jörg Karst, unterstützt den Vorstoß des BAO. Die niedergelassenen   Operateure und Anästhesisten wollen unter anderem mit gezielten   Kooperationsangeboten an Kliniken in ihrem Praxisumfeld spürbar zu deren   Entlastung beizutragen. Denn die Verlegung von Intensivpatienten von einem in   das andere Ende der Republik zeigt überdeutlich, dass unser Gesundheitssystem   dieses Mal an seine regionalen Belastungsgrenzen angekommen ist.

Deshalb müssen alle   medizinischen Fachgebiete über die Sektorengrenzen hinweg eng   zusammenarbeiten – eine Forderung, für deren Umsetzung der BAO seit mittlerweile   nahezu drei Jahrzehnten eintritt. BAO-Präsident Dr. Christian Deindl fasst es   so zusammen: „Der BAO hofft sehr, dass die Vorteile der   sektorenübergreifenden Patientenversorgung dieses Mal endlich auch von   Gesundheitspolitik und Krankenkassen wahrgenommen werden und nach Corona   nicht wieder in Vergessenheit geraten.“

Der BAO vertritt mit den   assoziierten Verbänden der Zukunftsgruppe Ambulantes Operieren 2022 zirka   3.000 Fachärztinnen und Fachärzte.



12.11.2021

Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. bekräftigt einstimmig: Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung muss abgeschafft werden

 

Berlin, 12. November 2021 – Die Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. fordert von der künftigen Bundesregierung in Deutschland die konsequente und unumkehrbare Beendigung der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung.

 

Die Entbudgetierung war bereits in der vergangenen Legislatur ein besonderes Anliegen des SpiFa e.V.. Bei der Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag wurde nun noch einmal von allen Seiten bekräftigt, dass das Thema verstärkt an die Regierung der kommenden Legislatur herangetragen werden müsse. Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung sei Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Damit stelle die Budgetierung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine Gefahr für die Versorgung der Patienten in Deutschland dar. Der SpiFa e.V. fordert daher die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben.

 

„Die niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte haben in der anhaltenden Corona-Pandemie ihre Leistungsfähigkeit und ihren Leistungswillen unter Beweis gestellt. Ohne die ambulante vertragsärztliche Versorgung wäre es in der stationären Versorgungsebene zu einer Überlastung gekommen. Daher sind Forderungen nach einer Fortsetzung und dem Ausbau der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung zurückzuweisen und diese konsequent und unumkehrbar zu beenden,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa-Vorstands.

 

Der SpiFa e.V. fordert daher die künftige Bundesregierung auf, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Weinhart weiter: „In diesem Zusammenhang muss auch gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen, wie gesetzlich vorgesehen, auf Dauer und unumkehrbar das Morbiditätsrisiko übernehmen.“

 

 

Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Herausgeber (V.i.S.d.P.):       Dr. med. Dirk Heinrich, Dr. med. Helmut Weinhart                                                                  
Dr. med. Christian Albring, Dr. med. Norbert Smetak, 
Jörg Karst

 

Hauptgeschäftsführer:            Robert Schneider



21.05.2021

"SpiFa ruft zum Widerstand von Ärzten und Patienten gegen die Verweigerungshaltung der Krankenkassen auf

Berlin, 19. Mai 2021 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die gesetzlichen Krankenkassen dringend auf, die Finanzierung von Hygienemaßnahmen nicht länger zu verweigern und ihre destruktive Verweigerungshaltung in der gemeinsamen Selbstverwaltung aufzugeben.

Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von den gesetzlichen Krankenkassen für die damit zu erbringenden Leistungen am Patienten gezahlten Beträge nicht mehr gedeckt werden.

„Beispielsweise wird durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Lupenlaryngoskopie (Untersuchung des Kehlkopfes mittels Endoskop) ein Betrag von 8,23 EUR (74 EBM-Punkte) gezahlt. Die vorgeschriebene Desinfektion der zu nutzenden Gerätschaften kosten ein Vielfaches davon.“, rechnet Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa vor. „Die Kassen nutzen hier schamlos die selbstverständlich von den Ärztinnen und Ärzten ihrerseits erfüllten Verpflichtung zu notwendigen Hygienemaßnahmen aus und entziehen sich ihrerseits der ebenso selbstverständlich bestehenden Verpflichtung die dafür notwendigen Finanzierung zu übernehmen.“ so Lindemann weiter.

„Diese Verweigerung der gesetzlichen Krankenkassen erleben wir nun seit Jahren. Wir sind jedoch nicht mehr bereit hier still zu halten, sondern werden mit unseren Patienten über die Verweigerung der Kassen in unseren Praxen sprechen. Ja, wir werden auch die völlig destruktive Verhandlungsposition der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung thematisieren und die Patienten auffordern, auf ihre jeweilige Kasse zuzugehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung für die vor Benutzung notwendige hygienische Wiederaufarbeitung der medizinischen Geräte einzuholen. Ansonsten werden zum Beispiel endoskopische Untersuchungen generell in dem Umfang wie bisher nicht mehr erbracht werden können. Die Krankenkassen sollten dann auch das Kreuz haben, Ihren Versicherten zu erklären, warum sie allseits anerkannte Hygienestandards nicht bezahlen wollen, deren Erfüllung sie selbst einfordern.“ so Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa."



18.03.2021 Verhandlungen mit der KV zur Kostenübernahme der extrem gestiegenen Hygieneanforderungen in der Sackgasse!



 

 

 

04.11.2020 13:50 Uhr

Honorarverhandlungen in Nordrhein

"Ergebnis gefährdet Strukturen des ambulanten Operierens – Verweigerung der Kassen schadet den Patientinnen und Patienten"

Die Kassen lehnen es ab, die bisherige Förderung des ambulanten Operierens über das laufende Jahr hinaus zu verlängern.

Bei den Verhandlungen über die Finanzmittel für die ambulante Versorgung für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rheinland für 2021 haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland lediglich auf die Umsetzung von Bundesvorgaben einigen können.Die Finanzierung patientennaher Versorgungsformen wie das ambulante Operieren konnte nicht vereinbart werden. "Die Verweigerung der Krankenkassen in diesem so zentralen Bereich der ambulanten Operationen ist für die Patientenversorgung desaströs. Ambulante Operationen dienen dem Patienteninteresse und entlasten gleichzeitig Krankenhäuser, das ist gerade in Zeiten der Pandemie unerlässlich. Es ist völlig kontraproduktiv, die Förderung für diese Versorgungsform zu streichen, die gleichzeitig patientnah und kostensparend ist", sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

Die Kassen lehnen es ab, die bisherige Förderung des ambulanten Operierens über das laufende Jahr hinaus zu verlängern. "Diese Haltung ist für uns katastrophal – es war nie wichtiger als heute, ambulante Leistungen zu fördern. Es gilt doch während der Pandemie mehr denn je, eine hochwertige Versorgung ohne längere Wartezeiten auf notwendige OP-Termine sicherzustellen. Dieses Ziel verfolgt – nicht nur aus Kostengründen – auch die Politik auf Landes- und Bundesebene. Insofern ist das ein völlig falsches Signal."

Patientennahe Strukturen erhalten

"Wir brauchen effiziente und patientennahe Versorgungsstrukturen, die mit ambulanten Operationszentren in Nordrhein gemeinsam mit den Kassen über Jahre hinweg aufgebaut worden sind – zum Nutzen der Patientinnen und Patienten und des gesamten Gesundheitssystems. Die jetzige Ablehnung der Kassen legt die Axt an Strukturen, die dazu beitragen, Patientinnen und Patienten adäquat zu versorgen und den stationären Bereich zu entlasten. Ohne die bisher zur Verfügung stehenden Mittel werden sich die ambulanten OP-Strukturen nicht erhalten lassen. Damit werden die Förderziele der letzten Jahre zunichte gemacht. Die Kassen nehmen ihre regionale Verantwortung nicht wahr, das geht zu Lasten der Patientinnen und Patienten", so Bergmann.

"Ohne die seit 14 Jahren bestehende und unbedingt notwendige Förderung des ambulanten Operierens werden die ambulanten OP-Praxen nicht überleben können. Damit wird ohne Not von den Kassen eine patientennahe Hochleistungsversorgung mit extrem niedrigen Infektionsquoten liquidiert. Die Patienten, die somit in die Krankenhäuser gezwungen werden, werden dafür kein Verständnis haben", sagt Dr. Manfred Weisweiler, Erster Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen in Nordrhein.

Einziges Ergebnis: Bundesvorgaben werden umgesetzt

Der Abschluss umfasst daher nur die Umsetzung der Bundesvorgaben. Da die ambulante Gesundheitsversorgung wesentlich von regionalen Strukturen geprägt ist, bedeutet die Fixierung der Kassen auf Bundesregelungen, dass die Versorgung in Nordrhein im Ergebnis schlechter zu werden droht.

 

 


09. November 2020                 Gemeinsame Presseerklärung

der nordrheinischen Berufsverbände der Chirurgen, Orthopäden, Urologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Hautärzte und der niedergelassenen Gastroenterologen


Ein seit 14 Jahren laufender Förderungsvertrag für ambulante Operationen und Koloskopien wurde von den Krankenkassen im Rheinland gekündigt.

 

 

Düsseldorf/GeilenkirchenHandoperationen, Mandelentfernungen, Blasenspiegelungen – diese und viele weitere Eingriffe werden auf höchstem Facharztniveau in großer Zahl in ambulanten OP-Zentren Nordrheins durchgeführt.

Die Zufriedenheitsrate unter den operierten Patientinnen und Patienten ist hoch, da durch eine ambulante Operation oft ein belastender Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann.  Die Infektionsrisiken sind niedriger, was nicht nur während der aktuellen Corona-Pandemie von hoher Bedeutung ist, sondern auch in Hinblick auf gefährliche Krankenhauskeime. Den Krankenkassen entstehen durch das ambulante Operieren zudem deutlich geringere Kosten, weshalb zahlreiche ambulante Operationen zuletzt mit einer Förderung in Höhe von fünf bis 15 Prozent durch die Kassen finanziell gestützt wurden. Die Kosten für die Krankenkassen reduzieren sich auf ¼ bis 1/3.

Diese bewährten und wirtschaftlichen Lösungen wurden nun, nach 14 Jahren, von den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein jäh beendet und die entsprechenden Verträge mit den Ärztinnen und Ärzten gekündigt – Verträge, an denen fast 6000 Ärztinnen und Ärzte in fast 4000 Praxen teilgenommen haben. „Ohne die bestehende und unbedingt notwendige Förderung des ambulanten Operierens werden die ambulanten OP-Praxen im Rheinland nicht überleben können. Damit wird ohne Not von den Kassen eine patientennahe Hochleistungsversorgung mit extrem niedrigen Infektionsquoten liquidiert. Die Patienten, die damit in die Krankenhäuser gezwungen werden, werden dafür kein Verständnis haben", sagt Dr. Manfred Weisweiler, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen in Nordrhein.

Schon die massiven Investitionen in Hygieneeinrichtungen der Praxen der letzten Jahre seien nicht gegenfinanziert worden, so die Vertreter der Fachärzte. „Unsere Forderungen dazu werden in Berlin im Ministerium, bei den Krankenkassen und leider auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Jahren ignoriert.“ Die Fachärzte kritisieren zudem, dass sich die Kassen auch aus der Förderung der Koloskopien (Dickdarmspiegelung) bei den Gastroenterologen, die ebenfalls hohe Hygiene-Investitionen der Praxen erforderte, zurückgezogen haben. „Auch damit erweisen die Kassen der Versorgung ihrer Versicherten einen Bärendienst“, sagen die ambulanten Operateure.

Eine breite Allianz operierender ärztlicher Fachgruppen, darunter Chirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Urologen, Dermatologen, Orthopäden, Anästhesisten, aber auch die koloskopierenden Internisten lehnt die aktuelle Entwicklung und die Haltung der Krankenkassen nachdrücklich ab. Auch nordrheinische Hausärzte, die um die Qualität und Bedeutung der ambulanten operativen Versorgung wissen, haben ihre Solidarität bekundet. Aus dem NRW-Landesteil Westfalen-Lippe informiert der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen, dass sie diese Zustände ebenfalls nicht mehr hinnehmen können.

„Es ist klar, dass ab Januar 2021 die ambulanten Operationen und auch die Koloskopien nicht mehr ohne eine vollständige Kostenzusage der Krankenkassen durchgeführt werden können. Wir werden vor den Operationen Kostenzusagen der Kasse einfordern. Welche Kasse es treffen wird, wird kurzfristig entschieden“, so die Berufsverbände.
Für Patientinnen und Patienten könnte das bedeuten, dass sie sich noch im Dezember für Facharzttermine im Januar in den jeweiligen Kassen-Geschäftsstellen vorstellen müssen. Die unterzeichnenden Fachgruppen erklären hiermit, dass sie diese Schritte keineswegs gewollt haben, ein Zurück in die alten Verträge aber nicht mehr akzeptieren werden.

„Für eine nachhalte Lösung im Sinne der ambulanten Patientenversorgung müssen zunächst für alle Fachgruppen – auch für die Narkoseärzte und Internisten – endlich zeitgemäße Vergütungen, die auch die notwendigen Hygienekosten gegenfinanzieren und den riesigen Unterschied zur Krankenhausbezahlung ausgleichen, gefunden werden“, betonen die Facharztverbände unisono.



Coronaskeptiker: Zu einfache Antworten

Dtsch Arztebl 2020; 117(37): A-1651 / B-1415

Schmedt, Michael

 

Als der erste Coronafall im Januar dieses Jahres in Deutschland auftrat, hätte wohl kaum jemand damit gerechnet, dass man im jetzt beginnenden Herbst über Meinungsfreiheit, Grundrechtseingriffe bis hin zu einer vermeintlichen Coronadiktatur diskutiert. Das Politikum Maskenpflicht ist zu einem Sinnbild dieser Auseinandersetzung geworden, bei der es vonseiten der eingefleischten Coronaskeptiker weniger um die Zweifel an den Maßnahmen geht, als darum, es besser zu wissen. Die Gegner der Coronamaßnahmen, Medien und Politiker spielen die Hauptrollen.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hatte bereits im April im Bundestag eingeräumt, es werde Zeiten geben, an denen man einander verzeihen müsse. Vergangene Woche las man dann die Bild-Schlagzeile „Spahn: Man hätte Friseure und Altenheime nicht schließen müssen.“ Suggeriert wird, dass der Minister sich der Meinung der sogenannten Querdenker annimmt, die seit Wochen mit diesem Argument gegen die Coronapolitik der Großen Koalition protestieren. Der richtige Zusammenhang fand sich auf Seite drei der Boulevardzeitung. Der verkürzten Schlagzeile fehlte der Zusatz „mit dem Wissen von heute“. Spahn hatte auf einer Wahlkampfveranstaltung in Nordrhein-Westfalen gesagt, dass man mit diesem Wissen heute einen so rigorosen Lockdown nicht mehr beschließen würde.

Die Bild-Zeitung gehört sicher nicht zu den sogenannten Qualitätsmedien, eine journalistische Verantwortung sollte sie dennoch haben. Denn die Schlagzeile verbreitet die Stimmung „der Lockdown war unnötig, denn SARS-CoV-2 ist ja nur eine Grippe“. Diese Argumentation machen sich nicht nur die Anhänger der „Querdenker 711“ zunutze, sondern erst recht diejenigen, die solche Demonstrationen wie Ende August in Berlin für sich instrumentalisieren wollen: Rechtspopulisten samt der rechtsextremen „Identitären Bewegung“. Sie geben einfache Antworten auf schwierige Fragen. Damit kann man in der Bevölkerung punkten und dafür sind einfache Schlagzeilen geeignet.

Eine noch größere Verantwortung als die Medien tragen daher in dieser gereizten Anti-Corona-Stimmung sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionspolitiker. Umso schlimmer ist es, wenn ein Bundestagsabgeordneter wie Robby Schlund (AfD) – neben weiteren Fraktionsmitgliedern – auf der Querdenker-711-Demo in Berlin mitläuft. Und nicht nur das: Er posiert auf einem Bild in den sozialen Medien mit drei Plakaten in der Hand, auf denen der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und der Virologe Prof. Dr. med. Christian Drosten in Sträflingskleidung mit dem roten Schriftzug „Schuldig“ zu sehen sind. Fast noch schlimmer ist, dass Schlund Arzt ist. Das macht erschreckend deutlich, dass er (und seine Partei) weder am politischen noch am wissenschaftlichen Diskurs interessiert sind.

Künftig wird es daher noch wichtiger sein, dass die Politik klare Entscheidungen trifft und diese ohne Panikmache erklärt: Man sagt, was man weiß und was man eben nicht weiß und erläutert notwendige Korrekturen. Denn ist ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 erst da, werden viele der Querdenker, die schon heute die Ängste vor Impfschäden schüren, erst recht demonstrieren und die sozialen Medien mit ihren Ansichten fluten. Circa 70 Prozent der Bundesbürger halten die derzeitigen Proteste nicht für gerechtfertigt. Es gilt also, das Vertrauen der Bevölkerung weiter zu pflegen, damit diese nicht den einfachen und damit gefährlichen Antworten der Besserwisser aufsitzen.


11.05.2020 Gemeinsamer Appell von Laumann und der Ärzteschaft: Notwendige Praxisbesuche und Vorsorgeuntersuchungen wieder wahrnehmen

Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute in Düsseldorf mit Vertretern der nordrhein-westfälischen Ärzte- und Zahnärzteschaft die Bevölkerung dazu aufgerufen, nicht weiter auf Besuche in Arzt- und Zahnarztpraxen zu verzichten oder diese unnötig zu verschieben. „Viele Menschen haben in den vergangenen Wochen zum Beispiel Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen. Angesichts einer hohen Dynamik bei der Pandemie war dies für einen begrenzten Zeitraum auch richtig. In der jetzigen Situation müssen wir allerdings auch hier wieder mit der gebotenen Sorgfalt ein Stück weit zurück in die Normalität“, sagte Laumann.

Denn eines sei auch klar: Wer aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehme oder sogar deutliche Krankheitssymptome ignoriere, riskiere womöglich schwere gesundheitliche Schäden. Der Appell des Gesundheitsministers an die Menschen in Nordrhein-Westfalen lautet daher: „Gehen Sie wieder in die Arzt- und Zahnpraxen, um notwendige Untersuchungen und Behandlungen durchführen zu lassen.“ Die Praxen erfüllten hohe Hygienestandards und hätten sich sehr gut auf die Patientenbesuche in Zeiten der Corona-Pandemie eingestellt.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, erklärte: „Es ist klar, dass es eine konkrete Perspektive für die Öffnung der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens geben muss. Dazu aber ist es notwendig, die eingeübten Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere Abstandsregelungen und Händehygiene, weiter einzuhalten. Als Kassenärztliche Vereinigung haben wir immer die Sicherheit sowohl der Patienten als auch unserer Ärzte und ihres Praxispersonals im Blick. Durch die aktuellen Lockerungen werden sich wieder mehr Patienten in den Praxen melden. Das ist gut so, denn die Regelversorgung etwa vieler chronisch Kranker darf nicht leiden. Unsere Praxen sind darauf vorbereitet, denn sie haben ohnehin die ambulante Regelversorgung auch in der Pandemie-Zeit aufrechterhalten. Wir werden die Praxen weiterhin durch die Verteilung von Schutzmaterial und vielfältige Informationen zum sicheren Betrieb in den Praxen unterstützen – zum Beispiel mit unserer Infoseite coronavirus.nrw.“

presse@kvno.de


Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“?

Nun soll ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit den Elementen einer telefonischen Lotsenfunktion und sogenannter Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern helfen, die Vermittlung des richtigen Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsstruktur sicherzustellen. So sieht es der Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung aus dem Januar 2020 vor.

Klar ist, dass die Behandlungspfade von Patienten nicht an der Sektorengrenze enden und durchaus nicht immer als optimal zu bezeichnen sind. Fehlsteuerung resultiert nicht nur aus den Patientenströmen in die Notaufnahmen und deren mangelnder Filterfunktion, sondern auch aus der Unterfinanzierung des ambulanten Operierens, stationären Überkapazitäten und der Verweigerungshaltung relevanter Player, wenn es um die Zulassung von intermediären Strukturen wie Praxiskliniken geht. Und bei all dem stehen wir Ärzte nicht im luftleeren Raum, sondern sind Teil dieses funktionellen Systems, dessen Rahmenbedingungen das ärztliche Handeln prägen und daher stetig zu überdenken und zu verbessern sind.

Vor diesem Hintergrund haben die entsprechenden Veröffentlichungen u. a. der Leopoldina, der TU-Berlin, der Bertelsmann-Stiftung und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen für ein gewisses Aufsehen gesorgt, und auch das Ergebnis der Bund-Länder-Kommission zur Neuordnung der Sektorengrenze wird mit Spannung erwartet. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, und auch schon durch den Bundestag verabschiedet, ist die Änderung des § 115b SGB V – ein kleines Detail im MDK-Reformgesetz. Danach soll der Katalog für ambulante durchführbare Operationen bis Mitte 2021 erweitert werden – nun z. B. auch um stationsersetzende „Behandlungen“ – und eine neue Vergütungsordnung dafür erstellt werden. Zusammen mit den weiteren Vorgaben des MDK-Reformgesetzes, z. B. Abschläge von mindestens 300 Euro je beanstandeter Krankenhausrechnung, wird der Druck auf die Häuser enorm steigen, Eingriffe zunehmend ambulant vorzunehmen. Für Häuser, die einen großen Anteil ihrer Leistungen in diesem Segment mit ambulantem Potenzial erbringen, könnte dies bereits kurzfristig – und auch in Abhängigkeit von der zu überarbeitenden Vergütungsordnung – gravierende Folgen haben.

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Burgdorf F: Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“? Passion Chirurgie. 2019 Fabruar;10(02): Artikel 01.

 


Herr Spahn hat sein Ministerium vergrößert und plant für die zweite Hälfte seiner Amtszeit weitere Gesetze, die uns betreffen.

Im Vorfeld des Bundeskongresses gab es in der vergangenen Woche Neuigkeiten, auf die wir uns einrichten müssen. Einheitliche Gebührenordnung vom Tisch Die (vielleicht) gute Nachricht ist, dass die „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV)“ ihren Bericht vorgelegt hat und zu dem Ergebnis kam, dass eine einheitliche Gebührenordnung für gesetzlich und privat versicherte Patienten, also eine Zusammenlegung von GOÄ und EBM nicht zielführend ist. Die Gutachter kommen darin zu dem Schluss, dass sich die GOÄ per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates „nicht bewährt“ hat. Sie sei insbesondere „zu schwerfällig“, um medizinische Innovationen sowohl zügig als auch rechtssicher in der Vergütung abzubilden. Sie empfehlen für die GOÄ eine gesetzlich strukturierte Verhandlungslösung zischen BÄK und PKV vorzusehen. Noch ist unklar, ob die Diskussion der Ergebnisse der KOMV nun die Fortsetzung der Arbeiten an der neuen GOÄ verzögert. Vertragspartner in der vertragsärztlichen Versorgung sollen wie bisher auf Bundesebene der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bleiben. Die bisherigen Mechanismen mit Verhandlungen auf Bundes- und regionaler Ebene könnten grundsätzlich beibehalten werden.


Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) 

Orthopäden und Unfallchirurgen sowie Chirurgen kritisieren geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: „Ärztlich tätig sein kann und darf nur der Arzt.“ 

„Wir sprechen uns gegen die eigenständige Durchführung von invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus. Eine Substitution ärztlicher Leistung gerade im Kontext einer Notfallsituation wird von uns zum Wohle und zum Schutz der erkrankten und verletzten Patienten abgelehnt. Die Bedeutung gut ausgebildeter Notfallsanitäter wird ausdrücklich bejaht. Eine Substitution ärztlicher Leistung hingegen führt im Schadensfall zur Frage der Übernahme juristischer Konsequenzen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kann vom Staat erwartet werden, eine ausreichende Struktur in der Notfallversorgung mit Notärzten, Notdienst tuenden Ärzten und Notaufnahmen der Krankenhäuser zu schaffen und zu unterhalten. Dies muss unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen bereitgestellt werden“, das sagte DGU-Generalsekretär und stellvertretender DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig im Vorfeld der 981. Plenarsitzung des Bundesrates. Diese findet heute am 11. Oktober 2019 statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsministerium begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) eine klare Regelung des Tätigkeitsspektrums der Notfallsanitäter. Gerade im Notfalleinsatz entstehen besondere Herausforderungen, die für die Tätigkeit des hilfeleistenden Notfallsanitäters im Rahmen einer gesetzlichen Regelung festgeschrieben werden müssen. Jedoch sieht sie die deliktische Haftung für eine Maßnahme an Patienten, die durch einen Nicht-Arzt vorgenommen wird als ausgesprochen problematisch.

Aktueller Anlass:

Der Gesetzesantrag vom 10.09.2019 kommt aus den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, die über den Bundesrat eine Initiative starten, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen. Demnach soll das Notfallsanitätergesetz um eine Regelung erweitert werden, die ausdrücklich sagt, dass Notfallsanitäter zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt sind. Diese Tätigkeiten werden nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) wie folgt beschrieben:

„Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, (…).“

Wegen des sogenannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen.

Der Änderungsantrag wurde im Bundesrat am 20. September 2019 erstmals beraten und kommt jetzt am 11. Oktober 2019 erneut auf die Tagesordnung.

Das Berufsbild Notfallsanitäter seit 2013

Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters wurde 2013 mit dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes auf den Weg gebracht. Demnach soll die Ausbildung zum Notfallsanitäter dazu befähigen, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen und dabei auch invasive Maßnahmen anzuwenden. Dagegen sprach sich seinerzeit die DGU aus. Sie befürchtete dahinter eine Mogelpackung, um Geldmangel im Rettungsdienst und den Mangel an verfügbaren Notärzten für die jeweiligen Notarztstandorte zu kompensieren. Die Fachgesellschaft plädierte hingegen für eine qualifizierte Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanitäter, um Schwerverletzte bestmöglich zu versorgen.

Die aktuelle Einschätzung der DGOU in Abstimmung mit der DGCH, dem BDC und dem BVOU wurde dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Schreiben vom 24.09.2019 zugeschickt. 

Kontakt für Rückfragen:

Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
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STELLUNGNAHME der AGA zum SPIEGEL-Artikel „Leben ohne Schmerz“ vom 17.11.2018

 

Aktuell ist im Nachrichtenmagazin Spiegel (SPIEGEL-Artikel „Leben ohne Schmerz“  vom 17.11.2018) ein Artikel erschienen, der erneut gegen die Arthroskopie gerichtet ist. Es werden die bekannten Studien zur Kniegelenkslavage bei Arthrose und zur subacromialen Dekompression zitiert und verallgemeinernd die Technik des arthroskopischen Operierens und damit auch alle rekonstruktiven Eingriffe als nutzlos und gefährlich abgetan.

Die AGA hat zu dieser Veröffentlichung des Spiegels in einem offenen Brief kritisch Stellung genommen.


Zu dem Artikel „Leben ohne Schmerz – Rücken, Schulter, Knie – wie sich Operationen vermeiden lassen“ im SPIEGEL, Nr. 47 / 17.11.2018, nimmt die AGA Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie wie folgt Stellung: 

Auch aus unserer Sicht ist es wünschenswert, dass dem Gespräch mit dem Patienten deutlich mehr Zeit eingeräumt wird. Das Ziel sollte immer sein, durch die persönliche Kenntnis des Patienten und der sozialen Umstände einen individuellen Therapieplan festzulegen, der sorgfältig alle konservativen und operativen Therapieoptionen mit einbezieht und abwägt. Die Schlussfolgerung aber, eine Vielzahl von Operationen durch Gesprächstherapien ersetzen zu können, ist nicht richtig. Es gibt klare wissenschaftliche Kriterien für die Indikationsstellung zu Operationen. Die AGA macht sich durch Aufklärung, Fort- und Weiterbildung und wissenschaftliche Arbeit dafür stark, dass Indikationen auf dem neuesten Stand des Wissens gestellt werden.

Die zitierte Studie von Andrew Carr hat gezeigt, dass eine isolierte subacromiale Dekompression (SAD) bei unspezifischen Impingementschmerzen in der Schulter der konservativen Therapie nicht signifikant überlegen ist. Die AGA teilt das Fazit der Studie, dass bei genau diesen Indikationen die operative SAD zu Recht in Frage zu stellen ist. Eine Verallgemeinerung auf Schulterschmerzen und Funktionseinschränkungen, die mannigfaltige Ursachen haben können, ist aber keineswegs zulässig.

Die AGA bestätigt auch die Moseley-Studie, die zu dem Ergebnis kommt, dass bei fortgeschrittener Arthrose eine Gelenktoilette des Kniegelenks keinen therapeutischen Nutzen für den Patienten hat. 

Ein verzerrtes Bild gibt der Artikel jedoch bei der generellen Darstellung der Schulter- und Kniearthroskopie: Die Operationstechnik „Arthroskopie (Gelenkspiegelung)“ wird bei einer Vielzahl von Indikationen bei den genannten Gelenken eingesetzt. Sie kann aber nicht mit den isolierten Eingriffen „subacromiale Dekompression“ und „Gelenklavage“ bei Kniearthrose gleichgesetzt werden. Diese stellen nur einen Bruchteil der arthroskopischen Operationen dar. Die minimal-invasive Gelenkchirurgie leistet eine Vielzahl rekonstruktiver Eingriffe, wird aber im Artikel nur auf „Gelenktoilette“ und „Knochenfräsen“ reduziert. 

Denn die Arthroskopie ist eine Technik und keine Pathologiebehandlung. Während noch vor rund 20 Jahren Sehnennähte der Schulter oder Kreuzbandoperationen einen mehr als 7-tägigen Krankenhausaufenthalt erforderten, können diese heute so minimal invasiv durchgeführt werden, dass der Patient in der Regel nach dem Eingriff nach Hause gehen kann. 

Die von Ihnen genannten Operationszahlen beim Impingement-Syndrom der Schulter suggerieren einen signifikanten Anstieg der SAD von 2008 bis 2015 um 30 Prozent. Auch hier ergibt eine genauere Analyse ein ganz anderes Bild: Die SAD ist häufig nicht der alleinige Eingriff sondern erfolgt lediglich begleitend z.B. bei der Naht einer gerissenen Schultersehne bzw. bei Kalkentfernung. Während 2008 noch häufiger offen operiert wurden, erfolgen diese Operationen heute in der Regel arthroskopisch. 

Die uns vorliegenden Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen eine Abnahme der stationären SAD gesamt (offen/arthroskopisch) von 2010 bis 2017: 104.894 (19.998/84.896) zu 102.062 (12.086/89.976) – fast drei Prozent weniger. Da in diesem Zusammenhang OPS Codes betrachtet werden, kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele subacromiale Dekompressionen als Einzel- oder Begleiteingriff vorgenommen wurden. Somit ist Ihr beschriebener Anstieg dieses isolierten Eingriffes nicht mit der Realität gleichzusetzen.

Es ist richtig, dass jede Operation ein gewisses Risiko für den Patienten darstellt. Die Infektionsraten z.B. bei arthroskopischen Eingriffen des Kniegelenkes ohne Bandrekonstruktion liegen allerdings unter 0,1% (Balato et al. Joints 2017). Die Infektionsrate bei Schulterarthroskopien mit Sehnenrekonstruktion unter perioperativer Antibiotikaprophylaxe liegen bei unter 0,3% (Pauzenberger et al. KSSTA 2016). Diese Einordnung würde ein ganz anderes Bild zeichnen. Hingegen ist auch eine konservative Therapie mit Risiken für den Patienten verbunden, z.B. bei Infiltrationen (Spritzenbehandlung). Dieses Risikoprofil wird im Artikel jedoch komplett außen vor gelassen. Vielmehr wird das Risiko betont, in Folge eines arthroskopischen Eingriffs schwerwiegende Komplikationen zu erleiden bis hin zum Tod. Diese Darstellung ist aus unserer Sicht irreführend.

Um den Erfolg von Operationen objektiv messbar zu machen und die Bewertung eben nicht allein dem Operateur zu überlassen, hat die Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA), gemeinsam mit dem dem Berufsverband für Arthroskopie (BVASK) und der Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) im Oktober 2017 in Eigeninitiative das deutschsprachige Arthroskopieregister (DART) ins Leben gerufen. Hier werden Patientendaten zu arthroskopischen Eingriffen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zentral erfasst und wissenschaftlich ausgewertet. Ärzten, Praxen und Kliniken steht das Register zur langfristigen Sicherstellung ihrer Qualität zur Verfügung.  

Die zitierte gemeinsame Stellungnahme von sieben Gesellschaften und Verbänden der Orthopädie und Gelenkchirurgie wurde vom Autor falsch verstanden: Die Unterzeichner unterstützen wie weiter oben dargestellt das Studienergebnis der im Journal „Lancet“ veröffentlichten pragmatischen, randomisierten multizentrischen CSAW-Studie bei korrekter Betrachtung, kritisieren allerdings auch methodische Schwächen der Studie. Die Unterzeichner wehren sich aber gegen die Interpretation der Studienergebnisse durch die Laienpresse, die das gesamte Feld der (Schulter)-Arthroskopie unter Generalverdacht - und seit Jahren erfolgreiche Behandlungsstandards in Frage - stellt. Die wissenschaftlich nicht differenzierte Interpretation „Schulterarthroskopie bringt nichts“ führt zu einer klaren Fehlinformation der Bevölkerung. 

Abschließend postuliert der Artikel die Forderung, Menschen ab 35 Jahren nicht mehr zu arthroskopieren, da „sie so gut wie nichts davon hätten“. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass bei ausgeschöpfter konservativer Therapie und beginnendem Gelenkverschleiß die nächste Operation immer der Gelenkersatz ist. Es würde aber auch bedeuten, dass arthroskopische rekonstruktive Eingriffe nach Unfällen, wie zum Beispiel Bandnähte oder Bandersatz zur Stabilisierung eines Gelenkes, oder die arthroskopisch kontrollierte Wiederherstellung einer glatten Gelenkfläche z.B. nach einem Schienbeinkopfbruch für den Patienten keinen Nutzen hätten. Soll dies die Zukunft der Gelenkmedizin sein? 

 

Die AGA hat als oberstes Ziel den Gelenkerhalt. Eine Endoprothese sollte erst dann das Mittel der Wahl sein, wenn es nicht mehr sinnvoll möglich ist, die schmerzfreie Funktion eines Gelenkes wiederherzustellen. Die Arthroskopie hilft als operationstechnisches Verfahren, eine Vielzahl an Verletzungen oder Gelenkerkrankungen minimal-invasiv und schonend mit wissenschaftlich gesicherten positiven Ergebnissen zu behandeln! Wie in allen Bereichen bedarf es einer differenzierten Betrachtung, die im vorliegenden Artikel aus unserer Sicht nicht gegeben ist. Verallgemeinerung und das Verteufeln von Operationen im Grundsätzlichen helfen nicht, die medizinische Versorgungslage unserer Patienten besser und sicherer zu machen.

Prof. Dr. med. Helmut Lill                     Dr. med. Philipp Heuberer                 PD Dr. med. Sepp Braun

AGA-Präsident                                     AGA-Vizepräsident                            AGA-Pressesprecher

27.11.2018


In Bayern ist es geschafft!

Hygienezuschlag für ambulante OP-Zentren!!!


Rundschreiben des BAO

"... wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie in Bayern mit der Honorarabrechnung des 2. Quartales 2018 jetzt im Oktober erstmals die Hygienezuschläge zu ausgewählten ambulanten operativen Leistungen erhalten werden. 

Wir möchten die Operateure aller Fachdisziplinen bitten, den Eingang und Nachweis der Auszahlung der Hygienezuschläge in Ihren Abrechnungen sorgfältig zu prüfen.
Vorausgegangen war ja ein jahrelanger Kampf mit den Krankenkassen über eine Unterstützung / Erstattung von zusätzlichen Kosten, die uns durch das aktuelle Infektionsschutzgesetz entstanden sind. Ihnen ist wahrscheinlich bekannt, dass zuvor nur die Krankenhäuser Millionen-Beträge zu diesem Zweck erhalten hatten. 

Unsere intensiven Bemühungen nach der Vorlage des Gutachtens zur Berechnung der Hygiene- Kosten pro Behandlungsfall 2015 durch unseren Fachreferenten Woischke haben nun endlich in Bayern dazu geführt, dass Leistungen des EBM-Kapitels 31.2 bei Operationen der Kategorie 3-7 zwischen 20 und 50 Euro Zuschläge erhalten, die allein dem Kostenausgleich für Hygiene- Maßnahmen dienen sollen. Die Zuschläge werden in ihrer Abrechnung unter der Ziffer 97191 x ausgewiesen werden. 

Wir freuen uns über diesen Verhandlungserfolg zur Unterstützung von ambulant operierenden Einrichtungen aller Disziplinen in Bayern. Unsere jahrelangen Anträge und Nachfragen – auch bei BAO Geschäftsstelle...

Mit freundlichen kollegialen Grüßen 

Dr. Axel Neumann 

Präsident BAO, BAOGeschäftsstelle Joachim-Karnatz-Allee 7 10557 Berlin 

Dr. Helmut Weinhart, Vorsitzender Kommisssion Amb. Operieren KV Bayern 

Tel. 030-31958413 Fax 030-22196057 

Dr. Frank Vescia, Vorstand BDA"



Aktuelle Zahlen zur medizinischen Versorgung in Nordrhein



Pressemitteilung: 11. Mai 2018

Elektronische Gesundheitskarte vor dem Aus: Ärztetag beschließt Stopp der Online-Anbindung von Arztpraxen

Nachdem sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Medienberichten zufolge offenbar darüber einig sind, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) „nicht zukunftsfähig“ ist, hat auch der Deutsche Ärztetag in Erfurt dem Projekt am Donnerstag eine Absage erteilt. Auf Initiative der Freien Ärzteschaft (FÄ) hat das Ärzteparlament die Politik aufgefordert, die Anbindung der Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an die Telematikinfrastruktur (TI) zu Ende 2018 auszusetzen. Zudem sei die Androhung von Honorarabzügen bei Nichtanbindung zurückzuziehen. „Die technischen und organisatorischen Mängel sowie offene Datenschutzfragen sprechen eindeutig gegen eine Fortsetzung des Projekts“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich.



Es gebe erhebliche Probleme bei zahlreichen Praxen, die sich an die TI angeschlossen hätten. Es komme immer wieder zu Systemausfällen, Gesundheitskarten könnten mitunter nicht eingelesen werden, Paxisabläufe würden behindert – so gehe es auch aus dem Evaluationsgutachten der Universität Erlangen-Nürnberg zum sogenannten Versichertenstammdatenmanagement hervor. „Es ist absehbar, dass die Industrie bis Ende 2018 weder eine zuverlässige Funktionsfähigkeit gewährleisten kann, noch in der Lage ist, alle potenziellen Teilnehmer anzuschließen“, heißt es in dem Beschluss.



„Ein ganz wichtiger Punkt ist zudem der Datenschutz“, betont Dietrich. „Wir wissen nicht, ob die jetzt konzipierte TI mit der am 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung konform ist.“ Es gebe bereits zahlreiche Anfragen von Ärzten an Datenschutzbeauftragte in Behörden und Ländern. Die Ärzte monieren weiterhin, dass die Finanzierung der Installation in den Praxen nicht gesichert ist und die Kosten inzwischen deutlich über den Erstattungsbeträgen liegen.



Darüber hinaus hat der Ärztetag auf FÄ-Initiative beschlossen, dass die Hersteller und Betreiber der Hard- und Software für die Telematikinfrastruktur nicht nur für die Geräte haften sollen, sondern auch für Schäden in Praxen, MVZ und Kliniken aufgrund von Systemausfällen. „Sie sind die wirtschaftlichen Nutznießer“, erläutert FÄ-Chef Dietrich. „Bei Ausfällen haben die Ärzte aber viele Nachteile zu tragen: Behinderungen von Praxisabläufen, womöglich verbunden mit Patienten- und Reputationsverlust, sowie erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen wie Verdienstausfälle bei weiterlaufenden Kosten.“ Daraus könne man nur eine Konsequenz ziehen: das teure und gefährliche Projekt einzustellen.



27.11.2017 

PRESSEMITTEILUNG AGA und BVASK
Zahl der Knieprothesen steigt rasant nach Verbot der Arthroskopie bei Kniearthrose
                    

Ärzte fordern medizinisch sinnvollste Gelenkbehandlung für alle Patienten

Berlin – Die Zahl der eingebauten Knieprothesen steigt in Deutschland derzeit rasant an. Nach einer lange rückläufigen Entwicklung werden nun jährlich wieder rund 10.000 Knieprothesen mehr implantiert. Der Grund: Seit einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von 2015 dürfen Ärzte die schonende Arthroskopie zur Behandlung einer chronischen Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) nur noch in Ausnahmefällen bei gesetzlich Versicherten anwenden. Mit dieser Methode konnten vorher viele Patienten durch Knorpelglättung, Gelenkschleimhaut-  und Meniskusteilentfernung von ihren Schmerzen vorerst befreit werden. Jetzt bleibt dem Arzt oft keine andere Wahl mehr, als die letzte Option zu ziehen und eine Totalendoprothese (TEP) – ein künstliches Kniegelenk - zu implantieren. Auch wenn dies für den Patienten möglicherweise noch lange hinausgezögert werden könnte. Dr. med. Ralf Müller-Rath, Vorsitzender des Berufsverbandes für Arthroskopie: „Vor dieser Entwicklung haben wir immer gewarnt. Im Ergebnis werden unsere Patienten nun vermehrt mit komplikationsträchtigen Eingriffen versorgt und die Gesundheitskosten steigen weiter. Es wurde in ein System kommunizierender Röhren eingegriffen. Die Patienten, die an einer Kniearthrose leiden und eine Behandlung wünschen, werden ja durch einen Beschluss nicht weniger! Besonders bitter: Es trifft vor allem gesetzlich versicherte Patienten.“ In Deutschland leiden rund 17 Prozent der Männer und über 30 Prozent der Frauen im Laufe des Lebens unter einer Abnutzung des Kniegelenkes, die oft mit großen Schmerzen einhergeht. Im Anfangsstadium wird häufig mit Physiotherapien und Medikamenten behandelt. Reicht dies nicht mehr aus, waren bislang die Verfahren der Arthroskopie ein gutes Mittel, um die Beschwerden zumindest für eine Weile zu lindern. Bei der Gelenkspiegelung konnten in einer Sitzung nicht nur die Gegebenheiten im Knie genauestens analysiert sondern einige Schmerz-Verursacher auch sofort beseitigt werden. Erst wenn dies nicht mehr reichte, blieb die große Operation mit Komplett-Gelenkersatz.  Gemeinsam mit der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) wertete der BVASK die  Zahlen des statistischen Bundesamtes über Krankenhausoperationen von  2011-2016 aus. 2011 wurde durch die gesetzlichen Kassen der Antrag auf Ausschluss der Arthroskopie bei Kniearthrose gestellt. Auffällig: Die Anzahl arthroskopischer Eingriffe im Kniegelenk bei Kniearthrose sank von 45.000 im Jahr 2011 auf 7.000 in 2016 ab. Eine Gegenbewegung verzeichnen die Knieprothesen. Auch diese waren zunächst rückläufig. Nach einer Plateauphase 2014 steigt die Anzahl der Knieprothesen nun wieder jährlich um knapp 10.000. Prof. Helmut Lill, Präsident der AGA, bringt es auf den Punkt: „Das Verbot der Arthroskopie bei Gonarthrose hat dazu geführt, dass weniger Arthroskopien, dafür mehr Knieprothesen gemacht werden. Dadurch werden Prothesen früher eingesetzt, deren Haltbarkeit letztlich auch begrenzt ist. In einigen Jahren müssen wir auch deshalb – neben der demografischen Entwicklung – eine noch höhere Zahl an Prothesenwechseln erwarten.“ Die Verbände bedauern, dass Warnungen der Fachleute vor einer solchen Entwicklung nicht ausreichend gehört werden und fordern ein Umdenken, damit das Leistungsspektrum in der Behandlung chronischer Beschwerden der Gelenke für gesetzlich Versicherte nicht weiter eingeschränkt wird. www.aga-online.ch                www.bvask.de
                                                             
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09.02.2017

Praxisgebühr: So hat sie sich auf das Patientenverhalten ausgewirkt

2004 wurde in Deutschland die Praxisgebühr eingeführt - mit dem Ziel, die Inanspruchnahme ärztlicher Versorgungsstrukturen besser zu steuern. 2013 wurde die Gebühr vom Gesetzgeber dann wieder abgeschafft. Jetzt hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) eine Studie zu den Effekten der einmal im Quartal zu entrichtenden Gebühr vorgelegt.

Für die Zi-Studie wurde eine Zufallsstichprobe der Patienten von Praxen aus 13 Fachgruppen in den Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg und Nordrhein ausgewertet.

Zuerst hatte die Praxisgebühr offensichtlich eine abschreckende Wirkung und hielt Patienten vom Arztbesuch ab: Die mittlere Fallzahl in den Hausarztpraxen ging nach der Einführung im Jahr 2004 deutlich zurück. Schon nach zwei Jahren Gewöhnung an die 10-Euro-Abgabe pro Quartal stiegen die Zahlen aber erneut wieder an und erreichten sogar Werte über dem Ausgangsniveau. Dieser Trend verschärfte sich dann noch nach Abschaffung der Praxisgebühr.

Noch deutlicher fiel der anfängliche Effekt bei der Erstinanspruchnahme von Fachärzten aus: Mit der Einführung der Gebühr sank der Anteil an Originalfällen schlagartig – deutlich mehr Patienten kamen mit einer Überweisung des Hausarztes statt wie bisher einfach mit ihrer Chipkarte in die Facharztpraxis. Nach Abschaffung der Gebühr fielen die Menschen bald wieder in ihre alten Gewohnheiten zurück und gingen mit ihren Beschwerden direkt zum Spezialisten.

Nach Abschaffung der Gebühr: Notaufnahmen stärker frequentiert
Ein weiterer Effekt der Abschaffung der Gebühr: Mit der wiedererlangten Gebührenfreiheit steuern offensichtlich immer mehr Menschen direkt die Notaufnahmen der Krankenhäuser an – ein Trend, der sich seitdem weiter verstärkt.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 27.01.2017




28.10.2016


Informationsflyer was darf und was muß das Krankenhaus im Rahmen einer stationären Behandlung leisten.


Auszüge aus dem aktuellen BNC (Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen) SPOT

zum Verwaltungsstärkungsgesetz

Verantwortlich für den Gesamtinhalt des SPOT: Dr. Christoph Schüürmann Texte / Redaktion: Dr. Christoph Schüürmann, Rosemarie Plassmann 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es kocht gerade wieder einmal hoch – das Thema: notwendige oder/und unnötige stationäre Aufenthalte in den Kliniken; das gleiche gilt übrigens für ambulante Behandlungen im Krankenhaus.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist empört über die Vorwürfe und verneint das beschriebene Problem vollständig, die andere Seite wirft der Krankenhausgesellschaft Realitätsverlust und selektive Wahrnehmung vor.

Unstrittig gibt es in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern viel zu viele stationäre aber auch ambulante Behandlungen im Krankenhaus, auch ist die Krankenhausdichte im Vergleich zu hoch.

Ein komplett realitätsfremdes Vergütungssystem (DRG-System) schafft falsche Anreize und verzerrt die Versorgungsrealität; der zum Teil uner- trägliche Kostendruck durch falsche politische Entscheidungen zwingt die Beteiligten, ihren Fokus auf das zu lenken, was bezahlt wird. 


...

Es wird jedoch an allen Ecken und Enden meist wenig qualifiziert einge- griffen, anstatt auf wirkliche und nicht selbsterklärte Fachleute aus der Politszene zu hören. Die dann überraschenden Folgen verorten die glei- chen Akteure jedoch stets aber genauso stets unkorrekt in die Selbstverwaltung.

Ein aktuelles Beispiel für die inzwischen zementierte geringe politische Entscheidungsqualität ist der Entwurf des sogenannten Verwaltungsstärkungsgesetzes, das eine Menge Entscheidungshoheit direkt auf das BMG übertragen soll. Schon allein der Name ist an Zynismus nicht zu überbieten, es ist ein reines Selbstverwaltungsschwächungsgesetzesvorhaben.

...

Aber kommen wir zum Eingangsthema zurück. Es ist auch unstrittig, dass bis zu 17 durchschnittliche Arztkon- takte pro Jahr in Deutschland ebenso viel zu hoch sind (über 550.000.000 insgesamt!); das ist im Vergleich zu anderen Ländern ebenso medizinisch nicht erklärbar.  

...

Anstatt gegenzusteuern installiert die Regierung noch eine weitere Versorgungsebene mit "Aufwertung" der sogenannten Notfallbehandlungen (wieviel davon sind eigentlich echte Notfälle?) mit Einrichtung eines ergänz- ten Bewertungsausschusses, der die Schweregrade der Fälle finanziell bewerten soll. Definitiv wird eine weite- re Kostenlawine losgetreten zu unseren Lasten, an deren Ende natürlich wir wieder selbst die Schuld haben werden. Außerdem werden damit noch mehr meist wahrscheinlich leicht erkrankte Patienten in die Kranken- häuser getrieben. 

...

Das System wird noch mehr überfordert, und diese unsägliche Entwicklung behindert die wirklich Kranken beträchtlich, die tatsächlich zu jeder Zeit unvorhergesehen dringend und berechtigt medizinische Hilfe benöti- gen und sie auch uneingeschränkt bekommen sollen.

Was können wir selbst beitragen? Wir sollten uns strikt an die Vorgaben halten, d.h. u.a. keine Überweisung UND Einweisung ausstellen, keine doppelten Einweisungen (einmal für prästationäre Untersuchung UND für die stationäre Therapie usw.) ausstellen, nicht auf sogenannte Wiedervorstellungstermine reagieren, keine Ein- weisungen für eine ambulante Behandlung im Krankenhaus ausstellen, schon gar nicht im Nachhinein, auch wenn dann eine Rechnung vom Krankenhaus gegenüber dem Patienten angedroht wird, und eine Überweisung nur bei entsprechend erfülltem Ermächtigungsstatus. 














Praxisklinik mit ambulantem OP-Zentrum